Allgemeine
Geschäftsbedingungen
AGBs für freiberufliche Marketingberatung
West Side Media
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22393 Hamburg
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0170 – 4 979 929
USt-IdNr.: 50/576/05024
Stand: 16.05.2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen West Side Media (nachfolgend „Berater“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Marketingberatungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(3) Individualvereinbarungen zwischen dem Berater und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Beraters maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand
(2) Die Beratungsleistungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Marketingstrategie und -konzeption
- Online-Marketing und Social Media Marketing
- Content-Erstellung und Content-Marketing
- Markt- und Wettbewerbsanalysen
- Zielgruppenanalysen
- Eventmanagement und
- Eventkonzeption
- Grafikdesign und Logo-Entwicklung
- Erstellung und Bearbeitung von Bild- und Videomaterial
- Sonstige vereinbarte Marketingdienstleistungen
(3) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung sowie etwaigen Leistungsbeschreibungen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Beraters schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Berater einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt.
(3) Mündliche Zusagen des Beraters vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Berater bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen und insbesondere die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde benennt dem Berater einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Koordination von Terminen und die Bereitstellung von Informationen zuständig ist.
(3) Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige oder unvollständige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen oder Daten entstehen, sind nicht vom Berater zu vertreten.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts, selbst verantwortlich.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Der Berater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten und Branchenstandards.
(2) Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die Haftung des Beraters für Subunternehmer bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Berater wird den Kunden regelmäßig über den Stand der Leistungserbringung informieren und steht für Rückfragen zur Verfügung.
(4) Der Berater behält sich Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und für eine sachgerechte Ausführung des Auftrags notwendig erscheinen.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Berater ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.
(3) Höhere Gewalt oder beim Berater oder dessen Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, die den Berater ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung des Beraters bestimmt sich nach den im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Sätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung kann nach Aufwand (Stunden- oder Tagessatz), als Pauschalhonorar oder in Form einer Kombination aus beiden erfolgen.
(3) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Der Berater ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Berater räumt dem Kunden an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnissen, soweit diese urheberrechtlich geschützt sind, mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke ein.
(2) Bei Logo-Designs und anderen Corporate-Design-Elementen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart. Die Übertragung des Quellmaterials (offene Dateien) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(3) Der Berater versichert, dass er bei selbst erstellten Werken zur Einräumung der Nutzungsrechte berechtigt ist und dass ihm keine Umstände bekannt sind, die der Einräumung der Nutzungsrechte entgegenstehen.
(4) Bei der Verwendung von Stockmaterial (Bilder, Videos, Schriften, etc.) richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Berater wird den Kunden über etwaige Einschränkungen der Nutzungsrechte informieren.
(5) Bei der Erstellung von Inhalten mittels KI-gestützter Tools oder Software gilt: a) Der Berater wird den Kunden transparent über den Einsatz von KI-Tools informieren. b) Es können keine Garantien hinsichtlich der Einzigartigkeit und Rechtefreiheit von KI-generierten Inhalten gegeben werden. c) Der Kunde trägt die Verantwortung für die finale Prüfung und Verwendung der KI-generierten Inhalte. d) Der Berater haftet nicht für etwaige Rechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte, sofern er bei der Erstellung mit angemessener Sorgfalt vorgegangen ist.
(6) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters und kann mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden sein.
(7) Der Berater behält das Recht, die Arbeitsergebnisse als Referenz zu verwenden und in anonymisierter Form für eigene Zwecke zu nutzen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Bei Logo-Designs und Corporate-Design-Elementen darf der Berater diese mit Nennung des Kunden als Referenz in seinem Portfolio nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Berater leistet Gewähr für die fachgerechte und sorgfältige Erbringung seiner Leistungen entsprechend dem Stand der Technik und den Branchenstandards.
(2) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Berater das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
§ 10 Haftung
(1) Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beraters beruhen.
(2) Der Berater haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beraters beruhen.
(3) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Berater auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Der Berater haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Beratungsleistungen oder für die Erreichung vom Kunden angestrebter Ziele, insbesondere nicht für den Erfolg von Events oder Marketingkampagnen.
(5) Bei Eventmanagement-Leistungen haftet der Berater nicht für Ausfälle oder Mängel von Leistungen Dritter (z.B. Caterer, Techniker, Location), sofern dem Berater bei deren Auswahl kein Verschulden trifft.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Der Berater verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Soweit der Berater als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
(3) Der Berater ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 12 Kündigung
(1) Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Dienstverträge ohne feste Laufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Berater Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden besteht dieser Anspruch nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden verwertbar sind.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Besondere Bedingungen für Eventmanagement
(1) Bei Dienstleistungen im Bereich Eventmanagement ist der Berater lediglich für die vereinbarte Beratung, Konzeption und Koordination verantwortlich. Die Durchführung des Events, insbesondere die Beauftragung von Dritten (wie Catering, Technik, Location etc.), erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Events, insbesondere für die Einholung erforderlicher Genehmigungen, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Erfüllung von GEMA-Pflichten.
(3) Bei Beauftragung von Dritten durch den Berater im eigenen Namen für die Eventdurchführung werden diese Kosten separat ausgewiesen und an den Kunden weiterberechnet. Der Berater haftet nicht für Leistungsstörungen und Verzögerungen, die durch beauftragte Dritte verursacht werden, es sei denn, dem Berater kann bei der Auswahl der Dritten ein Verschulden nachgewiesen werden.
(4) Stornierungen von Events durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen und führen zu folgenden Stornogebühren, sofern nicht anders vereinbart:
• Bis 60 Tage vor dem Event: 25% der vereinbarten Vergütung
• Bis 30 Tage vor dem Event: 50% der vereinbarten Vergütung
• Bis 14 Tage vor dem Event: 75% der vereinbarten Vergütung
• Weniger als 14 Tage vor dem Event: 100% der vereinbarten Vergütung
(5) Der Berater haftet nicht für den Erfolg des Events, insbesondere nicht für die Erreichung einer bestimmten Teilnehmerzahl oder eines bestimmten Marketingeffekts.
(6) Eventmanagement-Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die den genauen Umfang der Leistungen, die Verantwortlichkeiten und die Vergütung regelt.
§ 15 Besondere Bedingungen für Grafikdesign und visuelle Gestaltung
(1) Bei der Erstellung von Grafikdesigns, insbesondere von Logo-Designs, Corporate-Design-Elementen sowie Bild- und Videomaterial, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
(2) Konzeptentwicklung und Entwurfsphase: a) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde im Rahmen der Logo- oder Design-Entwicklung bis zu drei Entwürfe zur Auswahl. Weitere Entwürfe können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. b) Nach Vorlage der Entwürfe hat der Kunde das Recht auf bis zu zwei Korrekturschleifen im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs. Weitere Änderungswünsche können gesondert berechnet werden. c) Sollte kein Entwurf den Vorstellungen des Kunden entsprechen, behält der Berater dennoch das Recht auf Vergütung für die geleistete Arbeit gemäß den vereinbarten Konditionen.
(3) Technische Anforderungen: a) Der Kunde erhält die fertigen Designs in den üblichen, für den Verwendungszweck notwendigen Dateiformaten. b) Die Bereitstellung von offenen Dateien (z.B. Adobe-Originaldateien) ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Leistungsumfang enthalten und kann gegen zusätzliche Vergütung erfolgen. c) Der Berater ist nicht verpflichtet, Datensicherungen über den Abschluss des Auftrags hinaus vorzuhalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Mitwirkungspflichten des Kunden: a) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Designerstellung notwendigen Unterlagen (wie Texte, Bilder, Markeninformationen) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. b) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller dem Berater übergebenen Vorlagen berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. c) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Verwendung der Designs (z.B. Markenrechtsrecherche bei Logo-Designs).
(5) Rechtliche Besonderheiten bei KI-generiertem Material: a) Bei der Erstellung von Inhalten durch KI-gestützte Tools informiert der Berater den Kunden über den Einsatz solcher Technologien. b) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für KI-generierte Inhalte derzeit keine vollständige Rechtssicherheit hinsichtlich Urheberrecht und Schutzfähigkeit besteht. c) Der Kunde trägt das Risiko für die rechtliche Prüfung und Verwendung KI-generierter Inhalte. d) Der Berater übernimmt keine Gewähr für die Einzigartigkeit von KI-generierten Inhalten und haftet nicht für etwaige Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken.
(6) Lizenz- und Nutzungshinweise: a) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verwendung von lizenzpflichtigen Elementen (z.B. Schriften, Stock-Bilder) die jeweiligen Lizenzbestimmungen einzuhalten. b) Bei Verwendung von Material, das unter bestimmten Lizenzbedingungen steht (z.B. Creative Commons), wird der Berater den Kunden über die entsprechenden Anforderungen (z.B. Namensnennung) informieren.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.